Tek Kaynak
Al-Mumtahanah Sure
60 · 11. Vers · Medinensisch · Dschuz 28 · Seite 550
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وَاِنْ فَاتَكُمْ شَيْءٌ مِنْ اَزْوَاجِكُمْ اِلَى الْـكُفَّارِ فَعَاقَبْتُمْ فَاٰتُوا الَّذ۪ينَ ذَهَبَتْ اَزْوَاجُهُمْ مِثْلَ مَٓا اَنْفَقُواۜ وَاتَّقُوا اللّٰهَ الَّـذ۪ٓي اَنْتُمْ بِه۪ مُؤْمِنُونَ

Übersetzung

Und wenn euch etwas von euren Gattinnen bei den Ungläubigen verlorengeht und ihr dann (in) eine(r) Strafmaßnahme (Beute) macht, dann gebt denjenigen, deren Gattinnen fortgegangen sind, soviel, wie sie (zuvor für sie) ausgegeben haben. Und fürchtet Allah, an Den ihr glaubt.

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