وَقَالَ الَّذ۪ينَ اَشْرَكُوا لَوْ شَٓاءَ اللّٰهُ مَا عَبَدْنَا مِنْ دُونِه۪ مِنْ شَيْءٍ نَحْنُ وَلَٓا اٰبَٓاؤُ۬نَا وَلَا حَرَّمْنَا مِنْ دُونِه۪ مِنْ شَيْءٍۜ كَذٰلِكَ فَعَلَ الَّذ۪ينَ مِنْ قَبْلِهِمْۚ فَهَلْ عَلَى الرُّسُلِ اِلَّا الْبَلَاغُ الْمُب۪ينُ
Übersetzung
Diejenigen, die (Allah etwas) beigesellen, sagen: Wenn Allah gewollt hätte, hätten wir nichts anstatt Seiner gedient, weder wir noch unsere Vater, und wir (selbst) hätten anstatt Seiner nichts verboten. So handelten (auch) diejenigen, die vor ihnen waren. Obliegt denn den Gesandten etwas anderes als die deutliche Übermittlung (der Botschaft)?
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